St. Thomas
Eine Seite der Pfarrgemeinde EllenErgebnis der Kirchenvorstandswahl
Wir in der GdG Merzenich/Niederzier und in allen Pfarreien stehen für eine Kirche, die den Menschen dient. In diesem Sinne ist es die Aufgabe des Kirchenvorstandes, das kirchliche Vermögen zu verwalten.
Für die Verwaltung des Kirchenvermögens in den Kirchengemeinden ist maßgebend das Preußische Gesetz über die Verwaltung des Katholischen Kirchenvermögens vom 24. Juli 1924. Danach verwaltet der Kirchenvorstand das Vermögen in der Kirchengemeinde. Er ist der gesetzliche Vertreter der Kirchengemeinde und des ortskirchlichen Vermögens.
Die Verantwortung erstreckt sich auf die Finanzmittel (Sorge für die Erhaltung, Pflege und vorschriftsmäßige Verwendung des Vermögens), die Verwaltung der Immobilien (Kauf, Verkauf, Vermietung, Unterhalt) und die Verwaltung von Grund und Boden. Die Kirchenvorstände in unseren Gemeinden bestehen aus gewählten Frauen und Männern sowie dem Pfarrer.
Die Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände im Bistum Aachen vom 27. Juli 1976, in der Fassung vom 10. Juni 1997 (Kirchlicher Anzeiger 1997, S. 118) legt die Bedingungen für die Durchführung der Kirchenvorstandswahl, die alle drei Jahre stattfindet, fest. In zeitversetztem Rhythmus wird jeweils die Hälfte der Mitglieder des Kirchenvorstandes neu gewählt. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde, die am Wahltag 18 Jahre alt sind und seit einem Jahr am Ort der Zivilgemeinde wohnen.
Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag 21 Jahre alt ist. Angestellte der Kirchengemeinde sind nicht wählbar, weil Dienstnehmer nicht dem Dienstgeberorgan, dem Kirchenvorstand, angehören können.
Bei der Wahl zum Kirchenvorstand am 17./18. November 2018 wurden zu Kirchenvorstehern gewählt: Martin Baumann, Alfred Schumacher und Josef Krischer.
Wir gratulieren den Gewählten sehr herzlich.
Die offizielle Bekanntmachung mit den Stimmenzahlen erreichen Sie → hier.
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